Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Will B. Great GmbH


1. Vertragspartner

Will B. Great GmbH
Geschäftsführerin: Franziska Stoll
Am Rosenplan 7 | 99947 Bad Langensalza

Telefon: +49-(0)36041-503465 | Telefax: +49-(0)36041-503461
E-Mail: info@will-b-great.de | Web: www.will-b-great.de

2. Allgemeines

2.1. Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Will B. Great GmbH („Will B. Great“) sind nachstehende Bedingungen ausschließlich maßgeblich. Sie gelten insbesondere für alle Leistungen, die die Agentur im Rahmen der, Angebotserstellung, Konzeption, Strategie- und anderweitige Entwicklungen, Beratung, Planung, Gestaltung, Herstellung und sonstige Leistungen für den Auftraggeber erbringt.

2.2. Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden. Anderenfalls haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Die Abnahme der Leistung der Agentur gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Abschluss des Vertrages

3.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde Will B. Great den Abschluss eines Vertrages auf Basis der Ausschreibung/des konkreten Angebots an. Diese Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Will B. Great zustande. Die Annahme erfolgt schriftlich/per Mail. Soweit Will B. Great nur als Vermittler einer Reise/Veranstaltung auftritt, kommt der Reise-, Veranstaltungsvertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen (Reise-)Veranstalter zustande. In diesem Fall gelten für den Reise-/Veranstaltungsvertrag nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Will B. Great, sondern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen (Reise-)Veranstalters. Mit Will B. Great und dem Kunden kommt in diesem Fall lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande, für den die mit dem Kunden individuell getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesetzlichen Vorschriften gelten.

4. Preise

4.1. Alle Preise und Angebote von Will B. Great haben nur Gültigkeit, wenn die im Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert in den Vertrag übernommen werden.

4.2. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

4.3. Für den Auftraggeber bleibt der Erstkontakt ohne Kosten. Dazu zählen allgemeine Angebote und Grobkonzepte. Erstellt Will B. Great noch vor Auftragserteilung auf Wunsch des Auftraggebers Detailkonzepte,
umfangreiche Angebote und Präsentationen werden diese nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Dies gilt auch für Mehraufwendungen in Form von wiederholten Entwurfsarbeiten und zeitaufwendigen
Korrekturen bereits erstellter Angebote bzw. Konzepte.

5. Datenschutz

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Will B. Great die personenbezogenen Daten, Email-Adresse, Telefon- und Faxnummern des Auftraggebers erhebt, verarbeitet und speichert zu eigenen Zwecken und zu Zwecken der Abwicklung, der mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträge. Es gilt die Datenschutzerklärung der Agentur.

6. Bezahlung

6.1. Mit dem Zugang der Bestätigung und Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 50% fällig. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung ohne weitere Aufforderung seitens Will B. Great. Der genaue Betrag ist der jeweiligen Bestätigung zu entnehmen. Weitere Zahlungen sind zu den im Vertrag vereinbarten Terminen, der Restbetrag spätestens bis 4 Wochen vor Veranstaltung fällig.

6.2. Gehen die Zahlungen nicht fristgerecht ein, besteht kein Anspruch auf die Leistungen. Alle Ansprüche seitens Will B. Great werden geltend gemacht. Wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, hat Will B. Great das Recht, nicht aber die Pflicht, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Leistungen

7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unseres Angebotes und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Abänderungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

7.2. Nach Buchung vom Kunden über Will B. Great zusätzlich schriftlich oder mündlich gebuchte Leistungen (vor- und nach Veranstaltungsbeginn), werden dem Kunden separat berechnet. Auf diese Summe der Zusatzleitungen wird seitens Will B. Great eine Bearbeitungsgebühr/Handlingfee in Höhe von 10% zzgl. der am Leistungstag in Deutschland gültigen MwSt. in der Endabrechnung erhoben.

8. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von Will B. Great wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind in dem Rahmen gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung beeinträchtigen. Will B. Great ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.

9. Vermittlungsleistung

Will B. Great haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Will B. Great von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen. Ist Will B. Great im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA,KSK, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

10. Urheberrecht und Nutzungsrecht

10.1. Will B. Great ist berechtigt auf allen, von ihr organisierten Veranstaltungen Fotos zu machen. An diesen Fotos stehen der Will B. Great das ausschließliche Urheberrecht und Nutzungsrecht zu. Will B. Great ist deshalb insbesondere auch berechtigt, Veranstaltungsfotos zu eigenen Werbezwecken – unabhängig vom konkreten Verbreitungsmedium – zu verwenden.

10.2 Von Will B. Great erstellte Entwürfe / Konzepte unterliegen der Geheimhaltung und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung seitens des Auftragnehmers nicht selbst oder unter der Inanspruchnahme anderer Anbieter genutzt (umgesetzt) bzw. an Dritte weitergegeben werden. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt die Will B. Great eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000 EUR zu verlangen, insgesamt jedoch höchstens 10 % des maßgeblichen Auftragswertes gemäß dem jeweiligen Konzept. Die Strafe wird fällig für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

11. Stornierung durch den Kunden

Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei Will B. Great. Will B. Great kann, soweit die Kündigung bzw. der Nichtantritt der Reise/Veranstaltung nicht von Will B. Great zu vertreten ist, eine angemessene Entschädigung für die von Will B. Great erbrachten Leistungen verlangen. Grundlage für die Berechnung der Stornierungsgebühren sind die erbrachten Leistungen aus dem Preis-/ Leistungskatalog zzgl. der dokumentierten, entstandenen Mehraufwendungen für zusätzliche Kundenwünsche.

Staffelung der Stornierungsgebühren:

bis 90 Tage vor Beginn 40 % des Gesamtpreises
bis 30 Tage vor Beginn 50 % des Gesamtpreises
bis 14 Tage vor Beginn 75 % des Gesamtpreises
bis 1 Tag vor Beginn 90 % des Gesamtpreises
- weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Gesamtpreises

 12. Stornierung durch Will B. Great

Der Vertrag kann von der Will B. Great und dem Kunden jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Auf Seiten Will B. Great besteht ein wichtiger Grund zur Kündigung z. B. bei Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere von Will B. Great nicht zu vertretende Umstände, Nichterbringung einer fälligen Leistung durch den Kunden, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassener Sachen, zur Verfügungsstellung unrichtiger oder unvollständiger Daten, Unterlagen, Informationen etc., die zur Ausführung der vereinbarten Leistung notwendig sind, durch den Kunden, Verstößen gegen bestehende Nutzungs- und/oder Hausordnungen, Gefährdung des reibungslosen Geschäftsbetriebs, der Sicherheit oder des Ansehens von Will B. Great ohne dass dies Will B. Great zuzurechnen ist.

13. Geheimhaltungspflicht

Die Agentur und der Auftraggeber verpflichten sich, alle ihnen bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber offenbarten Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Soweit dritte Personen zur Erfüllung von Aufgaben hinzugezogen werden, verpflichten die Agentur bzw. der Auftraggeber diese Personen jeweils zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

14. Haftung

Will B. Great haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung; die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Leistungen vor Vertragsschluss; Soweit nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden eine entsprechende vertragliche Pflicht übernommen hat, haftet Will B. Great nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden (Reise-)Veranstaltern. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet Will B. Great bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden bzw. dem Reisenden oder Veranstaltungsteilnehmer im Zusammenhang mit der vermittelten Reise/Veranstaltungsleistung entstehen.

15. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, Werbemitteln, sonstigen Informationen sowie Anweisungen des Auftraggebers an die Agentur, soweit diese zur Erreichung des Auftrags und der Einhaltung etwaiger Fristen zweckdienlich und erforderlich sind.

16. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

16.1. Klagen des Auftraggebers gegen Will B. Great sind am Sitz von Will B. Great zu erheben. Für Klagen von Will B. Great gegen Auftraggeber, die keine Kaufleute sind, ist der Wohnsitz des Auftraggebers maßgebend. Wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Will B. Great, Am Rosenplan 7, 99947 Bad Langensalza vereinbart.

16.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Vertrag und etwaigen Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Abbedingung dieses Schirftformerfordernisses.

 

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